Der Familien Reiseblog

Einreisebesimmungen Hund

Norwegen, Schweden, Dänemark & Finnland

Ein Urlaub mit Hund in Skandinavien verspricht Abenteuer, Natur pur und unvergessliche Erlebnisse – doch bevor es losgeht, gilt es, sich mit den Einreisebestimmungen für Vierbeiner vertraut zu machen. Norwegen, Schweden und Dänemark sind beliebte Reiseziele für Hundebesitzer, stellen aber jeweils eigene Anforderungen an die Einreise mit Hund. Von Impfungen über Mikrochip bis hin zu speziellen Regelungen für bestimmte Hunderassen: Wer gut informiert ist, sorgt dafür, dass der Start in den Urlaub stressfrei verläuft und böse Überraschungen an der Grenze ausbleiben.

In diesem Blogbeitrag erfährst du, welche Dokumente und Nachweise du für die Einreise mit deinem Hund benötigst, welche Impfungen vorgeschrieben sind und welche Besonderheiten in Norwegen, Schweden und Dänemark zu beachten sind. So kannst du die gemeinsame Reise entspannt planen und dich ganz auf die schönen Seiten des Urlaubs mit deinem vierbeinigen Freund freuen

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Übersicht

Dänemark

Ihr Hund muss über einen güligen Ausweis verfügen.

Der Hund muss mit einem Mikrochip oder einer deutlich lesbaren Tätowierung gekennzeichnet sein, die vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.

Die maximale Anzahl an Heimtieren der Art Hund, Katze und Frettchen, die Sie bewegen, darf fünf nicht überschreiten

Eintragung in das dänische Hunderegister

Ihr Hund muss spätestens 4 Wochen nach Ihrer Ankunft in Dänemark im dänischen Hunderegister eingetragen sein.

Das bedeutet, dass Ihr Hund auch bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Dänemark im dänischen Hunderegister eingetragen werden muss, wenn der Aufenthalt länger als 4 Wochen dauert.

Ihr Hund muss einen gültigen EU-Heimtierausweis haben

Ihr Hund muss mindestens 21 Tage vor seiner Verbringung nach Dänemark gegen Tollwut geimpft worden sein

Der Hund muss zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 12 Wochen alt sein. Das Datum der Impfung darf nicht vor dem Datum der Anwendung oder dem Datum des Ablesens des Mikrochips oder der Tätowierung liegen.

Die Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung beginnt mit der Feststellung der schützenden Immunität, die nicht weniger als 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung geforderten Impfprotokolls betragen darf, und dauert bis zum Ende des Zeitraums der schützenden Immunität.

Eine Wiederholungsimpfung muss als Erstimpfung gelten, wenn sie nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraums der vorangegangenen Tollwutimpfung durchgeführt wurde.

Wurde jedoch innerhalb der Gültigkeitsdauer eine Wiederholungsimpfung durchgeführt, kann die Verbringung sofort erfolgen, sofern andere Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine Befreiung von der Pflicht zur gültigen Tollwutimpfung besteht nicht.

 Diese 13 Hunderassen sind in Dänemark nicht erlaubt:

  • Pitt Bull Terrier
  • Tosa Inu
  • American Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Amerikanische Bulldogge
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Schäferhund (ovtcharka)
  • Kaukasischer Schäferhund (ovtcharka)
  • Südrussischer Schäferhund (ovtcharka)
  • Tornjak
  • Sarplaninac

Kreuzungen mit einer der oben genannten Rassen sind in Dänemark ebenfalls nicht erlaubt. Eine Befreiung von diesen Regeln ist nicht möglich.

Die Verbringung von wilden Hundearten oder Kreuzungen daraus ist ebenfalls nicht erlaubt.

Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn der Transport ohne unnötige Aufenthalte in diesem Land erfolgt. Das heißt, wenn Sie mit dem Auto reisen, darf der Hund das Auto während der Durchreise in Dänemark nicht verlassen – außer bei sehr kurzen Aufenthalten im Freien, zum Beispiel, wenn der Hund pinkeln muss. Reisen mit dem Zug sind von dieser Ausnahme nicht betroffen.

Wenn Sie Ihren Hund jedoch vor dem 17. März 2010 besessen haben, fällt der Hund unter die Übergangsregelungen. Daher dürfen Sie einen solchen Hund mit nach Dänemark nehmen.

Während Ihres Aufenthalts in Dänemark müssen Sie die Anforderungen des dänischen Hundegesetzes erfüllen. Weitere Informationen finden Sie unter Das dänische Hundegesetz auf der Website des dänischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei.

Quelle und weitere Informationen:

So reisen Sie mit Ihrem Hund nach Dänemark – Dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde

Trollholmsund kurz vor dem Nordkapp
Trollholmsund kurz vor dem Nordkapp

Schweden

Ihr Tier muss mit einem Chip gekennzeichnet sein.

  • Die ID-Kennzeichnung muss immer vor der Tollwutimpfung des Tieres erfolgen.
  • Die ID-Kennzeichnung muss von einem Tierarzt oder einem zugelassenen ID-Tagger vorgenommen werden.
  • Das Datum der Identifizierung, Markierung oder des Auslesens der Ausweiskennzeichnung und die Ausweisnummer müssen im Heimtierausweis des Tieres vermerkt sein.
  • Wurde das Tier rückgemeldet und hat somit zwei ID-Nummern, müssen beide in den Pass eingetragen werden.

 

Wird das Tier an der Grenze kontrolliert und der Chip ist nicht lesbar, kann es sein, dass das Tier in das Herkunftsland abgewiesen wird, eventuell unter Quarantäne gestellt oder im schlimmsten Fall eingeschläfert wird. Da immer die Gefahr besteht, dass der Chip nicht lesbar ist, können Sie vorsichtshalber Ihren eigenen Chipleser mitbringen.

Das Tier muss über eine gültige Impfung gegen Tollwut verfügen

Das Tier muss mit einem Ausweis gekennzeichnet und mindestens 12 Wochen alt sein, um eine Grundimmunisierung zu erhalten. Die Ausweiskennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung erfolgen, damit die Impfung gültig ist. Wenn das Tier bereits mit einem ID-Kennzeichen versehen ist, muss das ID-Kennzeichen vor der Verabreichung des Impfstoffs gelesen werden. Diese Ausweiskennzeichnung, die spätestens am selben Tag, an dem der Impfstoff verabreicht wurde, angebracht oder gelesen wurde, muss im Pass oder in der Gesundheitsbescheinigung des Tieres vermerkt werden. Die Impfung muss zusätzlich in den Reisepass oder das Gesundheitszeugnis eingetragen werden.

Nach der Grundimmunisierung müssen Sie 21 Tage warten, bevor Sie mit dem Tier reisen.

Beispiel 1: Impfung mit einer Spritze am 1. Januar = Reise frühestens am 22. Januar.

Beispiel 2: Impfung mit zwei Injektionen am 1. Januar und 1. Februar = Reise frühestens am 22. Februar.

Die Impfung muss aufgefrischt werden

Die Gültigkeit des Impfstoffs kann von Land zu Land variieren. Wenn das Tier geimpft ist, füllt der Tierarzt den Tierpass mit der Gültigkeitsdauer des Impfstoffs in dem Land aus, in dem sich das Tier befindet. Wenn Sie mit Ihrem Haustier weiterreisen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass das Tier bis zu dem vom Tierarzt angegebenen Verfallsdatum erneut geimpft ist.

Wenn das Tier innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer erneut geimpft wurde, gibt es keine Wartezeit von 21 Tagen, bevor Sie mit ihm reisen können.

Verzögerte Nachimpfung

Wird ein Tier nach Ablauf der Gültigkeit der vorherigen Impfung erneut geimpft, wird die Wiederholungsimpfung als neue Grundimmunisierung gewertet. Dann ist auch eine neue Wartezeit von 21 Tagen erforderlich, bevor das Tier wieder reisen darf.

Das Tier muss einen Heimtierausweis haben

Im Reisepass muss unter anderem vermerkt sein:

  • Die ID-Nummer des Tieres. Sie sollte mit der Chipnummer übereinstimmen. Wurde das Tier rückgemeldet und hat somit zwei ID-Nummern, müssen beide in den Pass eingetragen werden.
  • Tollwutimpfung.
  • Tierart, Geschlecht und Geburtsdatum des Tieres.
  • Name des Tierhalters. Wenn ein Züchter einen Welpen oder ein Junges an einen ausländischen Besitzer verkauft, ist der Züchter der Eigentümer, bis das Tier geliefert wird. Vergessen Sie nicht, Ihre Daten in den Reisepass einzutragen, wenn Ihnen das Tier übergeben wird. Es ist immer der Eigentümer, der auf der neuesten Zahl steht, der als aktueller Eigentümer gilt.
  • Die Unterschrift des/der Tierbesitzers/-besitzer. Damit der Reisepass gültig ist, müssen der oder die Tierbesitzer in der letzten Zeile unter der Telefonnummer unterschreiben, bevor der Tierarzt den Pass ausstellt.

Das Tier muss beim Zoll gemeldet werden

Das Tier muss über ein Zollamt Ihrer Wahl nach Schweden gebracht werden. Dort müssen Sie melden, dass Sie ein Tier ins Land bringen. Sie tun dies zu einem bestimmten Zeitpunkt oder zu einem bestimmten Zeitpunkt.

  • Wenn Sie das Tier direkt beim Zoll melden, müssen Sie eine rote Gasse oder einen roten Weg wählen.
  • Wenn Sie das Tier im Voraus über die Website des schwedischen Zolls anmelden, können Sie eine grüne Gasse oder einen grünen Weg wählen.

Lesen Sie mehr auf der Website des schwedischen Zolls. Wenn das Tier nicht beim Zoll gemeldet wird, kann ihm die Einfuhr nach Schweden verweigert werden.

Link zur online-Anmeldung:

Anmeldung mitgeführter Hundes/ Ihrer Katze bei der Einreise – Schwedischen Zollverwaltung

Quelle mit weiteren Informationen:

Reiseführer für Hunde und Katzen nach Schweden – Jordbruksverket.se

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Norwegen

Identifizierung

Das Tier muss durch einen Mikrochip identifiziert werden.

Das Tier muss identifiziert werden, bevor es gegen Tollwut geimpft wird.

Heimtierpass

Der Hund muss von einem europäischen Heimtierausweis begleitet werden.

Der Pass wird von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt.

Der Reisepass muss vom Besitzer des Hundes unterschrieben werden, um gültig zu sein.

Tollwutimpfung

Das Tier muss über eine gültige Tollwutimpfung verfügen.

  • Bei dem Impfstoff muss es sich entweder um einen inaktivierten Impfstoff mit mindestens einer antigenen Einheit pro Dosis (Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation) oder um einen rekombinanten Impfstoff handeln, der das immunisierende Glykoprotein des Tollwutvirus in einem lebenden Virusvektor exprimiert. Wenn der Impfstoff in einem EU-Land oder in Norwegen verabreicht wird, muss eine Genehmigung für das Inverkehrbringen erteilt worden sein.
  • Der Impfstoff muss von einem zugelassenen Tierarzt verabreicht werden.
  • Das Tier muss zum Zeitpunkt der Verabreichung des Impfstoffs mindestens 12 Wochen alt sein. Das Datum der Verabreichung ist in dem entsprechenden Abschnitt des Heimtierausweises anzugeben. Das Tier muss vor der Tollwutimpfung identifiziert werden.
  • Die Gültigkeitsdauer beginnt frühestens 21 Tage ab Abschluss des vom Hersteller für eine Erstimpfung geforderten Impfprotokolls. Eine Wiederholungsimpfung hat keine 21-tägige Wartezeit, wenn sie innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorangegangenen Impfung durchgeführt wird.
  • Die Gültigkeitsdauer wird vom ermächtigten Tierarzt in dem entsprechenden Abschnitt des Heimtierausweises angegeben. Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, wenn sie nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorangegangenen Impfung durchgeführt wird.

Anti-Echinokokken-Behandlung/Wurmkur

Eine Anti-Echinokokken-Behandlung ist für Hunde, einschließlich Welpen, erforderlich.

Die Behandlungen werden von einem Tierarzt durchgeführt und bestehen aus einem Arzneimittel, das Praziquantel oder pharmakologisch wirksame Stoffe enthält, die allein oder in Kombination nachweislich die Belastung durch reife und unreife Darmformen des Parasiten Echinococcus multilocularis bei der betreffenden Wirtsart verringern.

In der Regel muss die Behandlung 24 bis 120 Stunden vor der Einreise nach Norwegen durchgeführt werden.

Hinweis: Erfolgt die Einreise von Finnland nach Norwegen, muss das Zeitfenster für die Wurmkur nicht erneut eingehalten werden, weil Finnland bandwurmfrei ist und bereits bei der Einreise nach Finnland das Zeitfenster für die Wurmkur bereits eingehalten werden musste.

Bei regelmäßigen Reisen nach Norwegen (die 28-Tage-Regel) – Für Reisende, die ständig zwischen Norwegen (oder Finnland) und Schweden hin und her wechseln und stellt daher eine Ausnahmeregelung dar

Alternativ kann die 28-Tage-Regel angewendet werden:

  • Der Hund muss vor der Reise mindestens zweimal in einem Abstand von maximal 28 Tagen und danach regelmäßig in Abständen von maximal 28 Tagen behandelt werden, solange das Haustier von und nach Norwegen reist.
  • Wenn der Hund in Norwegen bleibt, muss die letzte Behandlung nach Beendigung der Reise durchgeführt werden.
  • Wird das 28-Tage-Intervall überschritten, muss die Behandlungsserie mit zwei Behandlungen neu begonnen werden, um die 28-Tage-Regel erneut auszulösen.
  • Die Behandlung muss vom behandelnden Tierarzt in dem entsprechenden Abschnitt des Heimtierausweises bescheinigt werden

Grenzkontrolle

Die meisten Grenzübergänge sind mit roten und grünen Kanälen ausgestattet. Wählen Sie den roten Kanal und bereiten Sie sich darauf vor, Ihre Tiere und die erforderlichen Dokumente zur Kontrolle vorzulegen. Es ist erforderlich, einen bewachten Grenzübergang zu wählen, damit das Tier dort während der Öffnungszeiten angemeldet werden kann. Dies gilt grundsätzlich, auch bei der Einreise über Finnland.

Link zu bewachten Grenzübergängen:

All Customs offices – Tolletaten

 

Einige Hunderassen sind in Norwegen verboten

Die folgenden Rassen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt werden. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen, bei denen eine oder mehrere dieser Rassen in beliebigem Verhältnis vorhanden sind:

  • Der Pit Bull Terrier
  • Der American Staffordshire Terrier
  • Die Fila Brasilerio
  • Der Toso Inu
  • Der Dogo Argentino
  • Der Tschechoslowakische Wolfshund

 

Quelle und weitere Informationen.  

Guide: Travelling with pets to Norway | The Norwegian Food Safety Authority

Finnland

Kennzeichnung

Das Tier muss mit einem Mikrochip oder einer gut lesbaren Tätowierung gekennzeichnet sein. Der Mikrochip muss der ISO 11784 entsprechen und die HDX- oder FDX-B-Technologie verwenden. Der Mikrochip kann mit einem ISO 11785-konformen Lesegerät ausgelesen werden. Entspricht der Mikrochip nicht den gesetzlichen Vorgaben, muss die Person, die das Tier mitbringt, das zum Auslesen des Mikrochips erforderliche Gerät bei sich haben. Ab dem 3. Juli 2011 wird nur noch die Kennzeichnung von Mikrochips als Kennzeichnung akzeptiert. Eine Tätowierung wird jedoch als Erkennungszeichen akzeptiert, wenn die Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 angefertigt wurde. Nach dem 3. Juli 2011 muss ein Tier mit einer deutlichen Tätowierung einen schriftlichen Nachweis darüber haben, dass die Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 angefertigt wurde.

Das Tier muss vor der Tollwutimpfung identifiziert werden.

Tollwutimpfung

Ein Tier unter 12 Wochen darf nicht geimpft sein, aber das Tier muss zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 12 Wochen alt sein.

Das Tier muss mit einem inaktivierten Impfstoff nach dem Internationalen Standard (WHO) gegen Tollwut geimpft werden, der mindestens eine Antigeneinheit pro Dosis enthält. Rekombinante Impfstoffe werden ebenfalls akzeptiert.

Die Tollwutimpfung muss gemäß den Empfehlungen des Labors, das den Impfstoff hergestellt hat, verabreicht und gegebenenfalls erneuert werden. Das Tier muss vor der Tollwutimpfung identifiziert werden. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einfuhr erfolgen. Eine 21-tägige Wartezeit ist für eine Auffrischimpfung nicht erforderlich, wenn die Impfung vor Ablauf der vorangegangenen Impfung verabreicht wurde. Wenn der Impfstoff einen anderen Beginn des Immunitätsschutzes hat, beginnt die Gültigkeitsdauer des Impfstoffs mit der Schaffung des Immunitätsschutzes, wenn mindestens 21 Tage ab dem Abschluss des vom Impfstoffhersteller für die erste Impfung geforderten Impfprogramms vergangen sind. Eine 21-tägige Wartezeit ist für eine Auffrischimpfung nicht erforderlich, wenn die Impfung vor Ablauf der vorangegangenen Impfung verabreicht wurde.

Die bisherige Impfung muss im Heimtierausweis oder einem anderen Impfpass vermerkt werden. Der Tierarzt wird das Ablaufdatum der Tollwutimpfung im Heimtierausweis vermerken.

Behandlung gegen Echinokokkose

Medikamente gegen Echinokokkose sind nur bei Hunden erforderlich. Katzen oder Frettchen müssen nicht medikamentös behandelt werden. Welpen unter drei Monaten und Hunde, die beispielsweise aus Schweden nach Finnland kommen, müssen vor ihrer Ankunft im Land ebenfalls medikamentös behandelt werden. Ein Tierarzt in einem Land außerhalb Finnlands trägt die verabreichten Medikamente in den Heimtierausweis ein.

Das Medikament ist die geeignete Dosis von Praziquantel oder Epsiprantel, einem Medikament, das für Hunde gegen Bandwürmer zugelassen ist, die Echinokokkose verursachen. Es wird in einem Land außerhalb Finnlands 1-5 Tage (24-120 Stunden) vor der Einreise in das Land verabreicht. Mit anderen Worten, das Medikament kann nicht an der Grenze kurz vor dem Grenzübertritt verabreicht werden.

Alternativ (bei ständig wechselnden Grenzübertritten zwischen Finnland /Norwegen und Schweden) kann der Hund bei der Einfuhr aus EU-Ländern oder Norwegen nach Finnland die 28-Tage-Regel anwenden. Vor der Reise muss das Haustier mindestens zweimal im Abstand von bis zu 28 Tagen in einem EU-Land oder Norwegen medikamentös behandelt werden, bevor es in Finnland ankommt. Die dritte antiparasitäre Medikation muss in Finnland nach Beendigung der Reise durchgeführt werden. Kommt es zu einer längeren Pause der Medikation, muss das Medikationsprogramm von Anfang an begonnen werden. Bitte beachten Sie, dass die 28-Tage-Regel in der Schweiz nicht begonnen werden kann.

Ein Echinokokken-Parasit wird erst 28 Tage nach der Infektion des Hundes infektiös, und daher besteht der Zweck der wiederholten regelmäßigen antiparasitären Medikation darin, zu verhindern, dass sich der Parasit zu einem fortpflanzungsfähigen Parasiten entwickelt.

Wendet der Hund die 28-Tage-Regel an, wird dies im Heimtierausweis unter Echinococcus-Behandlung vermerkt. Die Erwähnung wird auf Finnisch oder Schwedisch und Englisch aufgezeichnet. Seit dem 1. Januar 2012 sind Vermerke über die Anwendung der 28-Tage-Regel im Pass vermerkt. Wenn die Passseiten voll sind, wird dem Hund ein neuer Pass ausgestellt. Auf Reisen ist es ratsam, sowohl einen neuen als auch einen alten Reisepass mit sich zu führen.

Reisepass für Haustiere

Das Tier muss von einem Heimtierausweis begleitet werden, der Angaben zur Identifizierung des Tieres und einen Vermerk eines Tierarztes über eine gültige Tollwutimpfung und erforderlichenfalls eine klinische Untersuchung und eine Echinokokkose-Medikation enthält (Teile I–V und erforderlichenfalls Teile X und VII).

Es gibt zwei verschiedene Modelle von Heimtierausweisen, je nachdem, ob sie in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Nicht-EU-Land ausgestellt wurden, aus dem es möglich ist, Hunde, Katzen und Frettchen mit einem sogenannten Drittland-Heimtierausweis in die EU zu importieren.

  1. Der EU-Heimtierausweis, der in allen EU-Mitgliedstaaten ein einheitliches Muster hat, kann bei einem Tierarzt bezogen werden. Die anderen verwendeten Impfausweise ersetzen den Heimtierausweis gemäß dem neuen Modell nicht. Das Muster des EU-Heimtierausweises finden Sie in Anhang III Teil 1 der Durchführungsverordnung 577/2013 (pdf).
  2. Haustiere aus Norwegen und der Schweiz benötigen einen Heimtierausweis eines Drittlandes. Das Muster des Heimtierausweises finden Sie in Anhang III Teil 3 der Durchführungsverordnung 577/2013 (pdf). Heimtierausweise aus anderen Drittländern sind keine akzeptablen Ausweisdokumente.

Quelle und weitere Informationen:

Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern nach Finnland (außer gewerblicher Übertragung) – Finnische Lebensmittelbehörde

Praxisbeispiele Wurmkur unter Anwendung der 24/120 Stunden Regel sowie Grenzkontrollen

Deutschland – Norwegen (z.B. mit Colorline Kiel-Oslo)

Einreise Norwegen frühestens nach 24 Stunden, maximal innerhalb 120 Stunden. Anmeldung Haustier beim norwegischen Zoll erforderlich.

Deutschland-Dänemark-Norwegen (z.B. Fähren ab Hirtshals )

Einreise Norwegen frühestens nach 24 Stunden, maximal innerhalb 120 Stunden. Anmeldung Haustier beim norwegischen Zoll erforderlich.

Deutschland–(Dänemark)-Schweden-Norwegen (z.B. Fähren Deutschland-Schweden, Brückenverbindungen D-Dänemark-Schweden)

Anmeldung des Hundes beim schwedischen Zoll entweder vor Einreise online oder direkt bei Einreise am schwedischen Zoll. Mitführen der Registrierungsnummer erforderlich (kommt bei online-Anmeldung per E-Mail).

Einreise Norwegen frühestens nach 24 Stunden, maximal innerhalb 120 Stunden. Anmeldung Haustier beim norwegischen Zoll erforderlich.

Deutschland-(Dänemark)-Schweden-Finnland-Norwegen

Anmeldung des Hundes beim schwedischen Zoll entweder vor Einreise online oder direkt bei Einreise am schwedischen Zoll. Mitführen der Registrierungsnummer erforderlich (kommt bei online-Anmeldung per E-Mail).

Einreise Finnland frühestens nach 24 Stunden, maximal innerhalb 120 Stunden (ggf. Gabe der Wurmkur bei einem schwedischen Tierarzt). 

Einreise Finnland frühestens nach 24 Stunden, maximal innerhalb 120 Stunden (ggf. Gabe der Wurmkur bei einem schwedischen Tierarzt).

Link zur Tierarztsuche:

 

Anmeldung Haustier beim norwegischen Zoll erforderlich.

Deutschland-Finnland-Norwegen (z.B. Fähre Travemünde – Helsinki)

Einreise Finnland frühestens nach 24 Stunden, maximal innerhalb 120 Stunden

Anmeldung Haustier beim norwegischen Zoll erforderlich.

Weblinks