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Der Familien Reiseblog

Kindergeld auf Reisen – Voraussetzungen

Die Frage, ob man während einer längeren Reise Kindergeld beziehen kann, ist immer wieder ein Thema bei der Reiseplanung. Dabei ist ein Wohnsitz in Deutschland keine Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld, wie wir Euch gleich aufzeigen werden. 

Selbst bei der Familienkasse sind so manche Sachbearbeiter mit dem Thema überfordert. Auch in verschiedenen Foren werden oft Un- oder Halbwahrheiten verbreitet. 

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Übersicht

Kindergeld auf Reisen beziehen

Prinzipiell seid Ihr verpflichtet, alle Änderungen, die Auswirkung auf die Auszahlung des Kindergeldes haben, der Familienkasse mitzuteilen.

Wichtig: Ihr solltet rechtzeitig tätig werden! Die Familienkasse macht regelmäßig Meldeabgleiche. Stellt sie dann fest, das Ihr am Wohnsitz nicht mehr gemeldet seid, kommt ein spannender Fragebogen auf Euch zu. Rückforderungen können dann die Folge sein. 

Es ist wichtig, nach der Abmeldung des deutschen Wohnsitzes dies auch an die Familienkasse zu melden.

Hat man es der Familienkasse mitgeteilt, bekommst Du ein Formular zugesendet, in dem Du einige Fragen beantworten musst, um weiterhin Kindergeld beziehen zu können.

Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld während der Reise.

Um als deutscher Staatsbürger Kindergeld im Ausland zu beziehen, ist wichtig zu klären, wo Du Deine Steuern zahlst. Hier gibt es in der deutschen Beamtensprache zwei wichtige Fachbegriffe: unbeschränkt steuerpflichtig und beschränkt steuerpflichtig. 

Ein gutes Merkblatt hat hierzu die Agentur für Arbeit

Beschränkt steuerpflichtig in Deutschland

Du bist beschränkt steuerpflichtig in Deutschland? Dann ist die Beziehung von Kindergeld unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Du bist pflichtversichert in der deutschen Arbeitslosenversicherung und Deine Kinder wohnen in Deutschland oder der EU, inkl. Norwegen, Lichtenstein, Schweiz oder Island. 
  • Du bist mit einem deutschen NATO Truppenmitglied liiert und Deine Kinder leben in der EU, inkl. Norwegen, Lichtenstein, Schweiz oder Island. 
  • Du bist deutsche Beamtin oder Beamter im Auslandseinsatz
  • Du arbeitest in der Entwicklungshilfe oder als Missionar, dann bekommst Du für Deine Kinder auch Kindergeld, wenn diese bei Dir im Haushalt leben
  • Du bekommst eine deutsche Rente und lebst in der EU, inkl. Norwegen, Lichtenstein, Schweiz oder Island. 

Weitere Voraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld auf Reisen

Es gibt aber noch weitere wichtige Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld: 

  • Identifikationsnummer: Die Identifikationsnummer erhaltet Ihr bereits kurz nach der Geburt eueres Kindes. Diese ist ein Leben lang gültig.
  • Der Aufenthaltsort muss in der EU liegen. Ausnahme sind die Missionare und Entwicklungshelfer
  • Das Kind muss im dem Haushalt wohnen, in dem auch das Kindergeld bezogen wird.  

Missverständnisse

Oft wird davon ausgegangen, dass nur deutsche Staatsbürger Kindergeld beziehen können. Doch das hat nichts miteinander zu tun. Kindergeld ist eine Steuererstattung, die nur diejenigen erhalten, welche auch Steuern in Deutschland zahlen.

Daraus ergibt sich auch: Wer keine Steuern mehr in Deutschland zahlt, hat auch keinen Anspruch auf Kindergeld. Dabei ist egal, wie lange man vorher in Deutschland gearbeitet hat. 

Weblinks

  • auswaertiges-amt.de – Können wir für unser Kind auch im Ausland Kindergeld erhalten?
  • familienportal.de – Können deutsche Eltern Kindergeld auch dann bekommen, wenn sie im Ausland leben?
  • deutsche-im-ausland.org – Kindergeld im Ausland: Welche Leistungen sind möglich?
  • kindergeld.org – Kindergeld für im Ausland lebende Deutsche – sehr umfangreiche informative Seite

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11 Antworten

  1. Hallo, gibt es hierzu ein Urteil? Meine Kindergeldstelle sagt nun, dass der gewöhnliche Aufenthalt nicht in der EU sein kann, sondern in EINEM Land der EU sein muss (also länger als 6 Monate) in EINEM Land der EU. Wäre dankbar für eine Antwort oder ein Urteil. Liebe Grüße

  2. Hallo 🙋
    Sag mal wisst ihr wie es aussieht wenn ich reisen möchte und mein Kind das schulpflichtigvistvmitnehmen möchte ?
    Homeschooling durch reisen.
    Geht das und steht mir Kindergeld zu?

  3. Hallo ihr Lieben,

    ich habe eine Frage.
    Ab August 24 habe ich für ein Jahr unbezahlten Urlaub genommen. Ich möchte mit meiner 11- jährigen Tochter auf Reisen gehen und uns in Deutschland abmelden. Die Schulbehörde hat unsere Auszeit abgelehnt, daher die Abmeldung, um der Schulpflicht zu entgehen. Meine Wohnung werde ich untervermieten. Habe ich Anspruch auf Kindergeld?
    Danke für eure Unterstützung!
    Gruß Kamila

    1. Hallo Kamila

      Soviel wir wissen, NEIN. Wenn Du Deinen Wohnsitz hier abmeldest und auch hier nicht mehr berufstätig bist, bekommst Du kein Kindergeld. Verdienst Du in Deutschland weiterhin Geld und zahlst Steuern, dann ja.

  4. Im obigen Artikel, danke dafür, beschreibt ihr die Situation für beschränkt steuerpflichtige Eltern. Oder ist unbeschränkte steuerpflicht gemeint? Falls nein, wie verhält es sich bei unbeschränkt steuerpflichtigen Eltern.
    In meinem Fall nahm ich mir zuletzt ein knappes Jahr Sonderurlaub. Ich bekam kein Gehalt, meine Steuerpflicht blieb jedoch erhalten, wie auch meine Beschäftigung. (öffentlicher Dienst) Auch bin ich durchgängig in Deutschland gemeldet gewesen. Lediglich meine Frau und Kinder meldeten sich wegen der Schule in Deutschland ab und nirgendwo anders an.
    Momentan will die Familienkasse rückwirkend Kindergeld zurück, mit der Begründung, dass der Aufenthalt unserer Kinder zwar in der EU war, ohne gemeldeten Wohnsitz aber kein Recht auf Kindergeldzahlung bestehe!? Lieben Dank im Voraus. René

    1. Hallo René

      Das übersteigt im Detail unser Wissen. Ich denke aber mal, das Deine Frau der Kindergeldbezieher war. Da Sie sich abgemeldet hat, bestand sicherlich kein Anspruch auf Kindergeld.

      Mike

      1. Nein, das Kindergeld habe ich bezogen, als unbeschränkt Steuerpflichtiger. Und da Kindergeld ja eine Steuererleichterung ist, dachte ich, steht mir bzw. uns das zu…

  5. Hallo, wir wollen in Deutschland gemeldet bleiben aber dennoch auf Reisen gehen, da ich Online Arbeiten. Da ich weiterhin Steuern zahle und den Wohnsitz in Deutschland habe. Wie lange muss ich im Jahr in Deutschland sein, ohne dass sie mir das Kindergeld streichen?
    Muss ich melden, dass ich für ca 9 Monate auf Reisen gehe?

    1. Hallo Matze

      Wenn Du in Deutschland Deine Steuern zahlst, also auch hier gemeldet bist, dann bekommst Du natürlich auch das Kindergeld weiter. Es gibt keine Anzahl an Tagen die Du in Deutschland sein musst. Voraussetzung ist, das Du hier einer steuerpflichtigen Tätigkeit nachgehst.

      Mike

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