
Tipps zum Augenschutz für wandernde und radfahrende Familien
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Die Frage, ob man während einer längeren Reise Kindergeld beziehen kann, ist immer wieder ein Thema bei der Reiseplanung. Dabei ist ein Wohnsitz in Deutschland keine Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld, wie wir Euch gleich aufzeigen werden.
Selbst bei der Familienkasse sind so manche Sachbearbeiter mit dem Thema überfordert. Auch in verschiedenen Foren werden oft Un- oder Halbwahrheiten verbreitet.
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Prinzipiell seid Ihr verpflichtet, alle Änderungen, die Auswirkung auf die Auszahlung des Kindergeldes haben, der Familienkasse mitzuteilen.
Wichtig: Ihr solltet rechtzeitig tätig werden! Die Familienkasse macht regelmäßig Meldeabgleiche. Stellt sie dann fest, das Ihr am Wohnsitz nicht mehr gemeldet seid, kommt ein spannender Fragebogen auf Euch zu. Rückforderungen können dann die Folge sein.
Es ist wichtig, nach der Abmeldung des deutschen Wohnsitzes dies auch an die Familienkasse zu melden.
Hat man es der Familienkasse mitgeteilt, bekommst Du ein Formular zugesendet, in dem Du einige Fragen beantworten musst, um weiterhin Kindergeld beziehen zu können.
Um als deutscher Staatsbürger Kindergeld im Ausland zu beziehen, ist wichtig zu klären, wo Du Deine Steuern zahlst. Hier gibt es in der deutschen Beamtensprache zwei wichtige Fachbegriffe: unbeschränkt steuerpflichtig und beschränkt steuerpflichtig.
Ein gutes Merkblatt hat hierzu die Agentur für Arbeit.
Du bist beschränkt steuerpflichtig in Deutschland? Dann ist die Beziehung von Kindergeld unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Es gibt aber noch weitere wichtige Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld:
Oft wird davon ausgegangen, dass nur deutsche Staatsbürger Kindergeld beziehen können. Doch das hat nichts miteinander zu tun. Kindergeld ist eine Steuererstattung, die nur diejenigen erhalten, welche auch Steuern in Deutschland zahlen.
Daraus ergibt sich auch: Wer keine Steuern mehr in Deutschland zahlt, hat auch keinen Anspruch auf Kindergeld. Dabei ist egal, wie lange man vorher in Deutschland gearbeitet hat.
kindergeld.org – Kindergeld für im Ausland lebende Deutsche – sehr umfangreiche informative Seite
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12 Responses
Hallo, gibt es hierzu ein Urteil? Meine Kindergeldstelle sagt nun, dass der gewöhnliche Aufenthalt nicht in der EU sein kann, sondern in EINEM Land der EU sein muss (also länger als 6 Monate) in EINEM Land der EU. Wäre dankbar für eine Antwort oder ein Urteil. Liebe Grüße
Hallo Priscilla
Es bedarf keines Urteils. Wenn Du oder Dein Partner, Partnerin, Ehemann, wie auch immer, in Deutschland arbeitet, besteht ein Anspruch auf Elternzeit.Dies muss der Arbeitgeber nach der Geburt gewähren. Wo Ihr dann die Elternzeit verbringt bleibt Euch überlassen.
Was das Kindergeld an sich angeht, so schau mal hier:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/familiensituation
Mike
Hallo 🙋
Sag mal wisst ihr wie es aussieht wenn ich reisen möchte und mein Kind das schulpflichtigvistvmitnehmen möchte ?
Homeschooling durch reisen.
Geht das und steht mir Kindergeld zu?
Hi Laura
Homeschooling wird schwer. Da muss unseres Wissens die Schule zustimmen. Das Kindergeld bleibt davon unberührt.
Mike
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage.
Ab August 24 habe ich für ein Jahr unbezahlten Urlaub genommen. Ich möchte mit meiner 11- jährigen Tochter auf Reisen gehen und uns in Deutschland abmelden. Die Schulbehörde hat unsere Auszeit abgelehnt, daher die Abmeldung, um der Schulpflicht zu entgehen. Meine Wohnung werde ich untervermieten. Habe ich Anspruch auf Kindergeld?
Danke für eure Unterstützung!
Gruß Kamila
Hallo Kamila
Soviel wir wissen, NEIN. Wenn Du Deinen Wohnsitz hier abmeldest und auch hier nicht mehr berufstätig bist, bekommst Du kein Kindergeld. Verdienst Du in Deutschland weiterhin Geld und zahlst Steuern, dann ja.
Im obigen Artikel, danke dafür, beschreibt ihr die Situation für beschränkt steuerpflichtige Eltern. Oder ist unbeschränkte steuerpflicht gemeint? Falls nein, wie verhält es sich bei unbeschränkt steuerpflichtigen Eltern.
In meinem Fall nahm ich mir zuletzt ein knappes Jahr Sonderurlaub. Ich bekam kein Gehalt, meine Steuerpflicht blieb jedoch erhalten, wie auch meine Beschäftigung. (öffentlicher Dienst) Auch bin ich durchgängig in Deutschland gemeldet gewesen. Lediglich meine Frau und Kinder meldeten sich wegen der Schule in Deutschland ab und nirgendwo anders an.
Momentan will die Familienkasse rückwirkend Kindergeld zurück, mit der Begründung, dass der Aufenthalt unserer Kinder zwar in der EU war, ohne gemeldeten Wohnsitz aber kein Recht auf Kindergeldzahlung bestehe!? Lieben Dank im Voraus. René
Hallo René
Das übersteigt im Detail unser Wissen. Ich denke aber mal, das Deine Frau der Kindergeldbezieher war. Da Sie sich abgemeldet hat, bestand sicherlich kein Anspruch auf Kindergeld.
Mike
Nein, das Kindergeld habe ich bezogen, als unbeschränkt Steuerpflichtiger. Und da Kindergeld ja eine Steuererleichterung ist, dachte ich, steht mir bzw. uns das zu…
Ich möchte mich Ihnen hier anschließen Herr René,
auch wir haben uns abgemeldet und nirgends sonst angemeldet um der Schulfplicht zu entgehen. Die Familienkasse lehnt die Zahlungen jetzt ab, weil sie begründen: Anspruch hat wer … “oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist”. Dies soll implizieren, dass ein fester Wohnsitz im Ausland bestehen soll. Begründung am Telefon war, sonst könnten wir ja sonstwo auch Kindergeld beziehen, was ja quatsch ist. Da müssten wir ja dann auch gemeldet sein. Praktisch wird einem entgegen Deutscher rechtlicher Prinzipien einfach mal unterstellt, dass (zwecks mangelnder Mittel der Überprüfung unseres Einkommens/Kindergeldbezugs im Ausland) man sich der Kindergeldhinterziehung schuldig gemacht hat. Das jedenfalls lässt die Frau am Telefon durchklingen. Tatsächlich findet sich diese Formulierung in $62 aber überhaupt nicht wieder. Überhaupt wird nirgends in den weiteren Paragraphen behauptet, man müsse im Ausland einen festen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Hier ist also nicht das Problem.
Das tatsächliche Problem (zumindest für unse) ergibt sich eher wie folgt. Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ist erstmal in Deutschland wohnhaften Personen sowie in Deutschland fest angestellten Personen vorbehalten. Mit Selbstständigkeit im Ausland gilt man erstmal als nur beschränkt steuerpflichtig und kann hier aber nach $1(3) einen Antrag auf die Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig stellen. Dazu müssen mindestens 90% des Einkommens in Deutschland steuerpflichtig sein.
Hier war die Frau am Telefon also wohl selbst auf den falschen Zug aufgestiegen, weshalb ich jetzt mal einen Einspruch ausformuliere und hoffe, dass wir irgendwann vor Weihnachten noch unser Geld bekommen. Ich zweifle aber stark daran.
Hallo, wir wollen in Deutschland gemeldet bleiben aber dennoch auf Reisen gehen, da ich Online Arbeiten. Da ich weiterhin Steuern zahle und den Wohnsitz in Deutschland habe. Wie lange muss ich im Jahr in Deutschland sein, ohne dass sie mir das Kindergeld streichen?
Muss ich melden, dass ich für ca 9 Monate auf Reisen gehe?
Hallo Matze
Wenn Du in Deutschland Deine Steuern zahlst, also auch hier gemeldet bist, dann bekommst Du natürlich auch das Kindergeld weiter. Es gibt keine Anzahl an Tagen die Du in Deutschland sein musst. Voraussetzung ist, das Du hier einer steuerpflichtigen Tätigkeit nachgehst.
Mike