Aller Anfang ist … – Mit dem Wohnmobil durch Europa
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Aktualisiert am 17.08.2024
Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Wohnsitz für die KFZ-Anmeldung in Deutschland nicht notwendig. Wörtlich steht Folgendes drin: “Für Antragsteller, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, besteht die Möglichkeit gemäß §46 Absatz 2 FZV bei der Zulassungsbehörde einen Empfangsbevollmächtigten zu benennen. Dann ist eine Zuteilung des Kennzeichens zulässig.”
Du wirst als Halter in die Zulassungsbescheinigung ohne Anschrift, und der Name des Empfangsberechtigten mit Anschrift eingetragen. Der Empfangsberechtigte kann jede Person sein, die Dir einfällt. Hauptsache, diese Person hat eine feste Adresse in Deutschland, und ist bereit, Deine Post entgegenzunehmen.
Der Empfangsberechtigte unterliegt keinerlei Verpflichtungen in Hinblick auf die Weiterleitung Deiner Strafzettel – NUR Du bist für die Begleichung Deiner „Knöllchen“ verantwortlich, und musst halt irgendwie dafür sorgen, dass Dich Deine Post erreicht. Du bist der Halter! Örtlich zuständig ist immer die Zulassungsstelle, an der Dein Empfangsberechtigter seinen Wohnsitz hat, und ihr müsst gemeinsam zur Behörde.
Das Formular bzgl. der Empfangsberechtigung kannst Du leicht im Internet finden. Vielleicht hat die zuständige KFZ-Zulassungsstelle auch einen eigenen Vordruck. Deine Versicherungsgesellschaft (ich bin bei der RMV) braucht übrigens keine Meldeadresse; eVB-Nummer und Postanschrift genügen.
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Als Langzeitnomade wirst Du aber nicht nur in Deutschland und Europa reisen wollen, und die grüne Versicherungskarte ist außerhalb von Europa wertlos. Weitere Versicherungen, sofern sie erforderlich sind, schließt Du an den Grenzen der Länder ab, die Du durchfahren willst. Ganz einfach. Um nicht weiterhin Steuern und unnütze Versicherungen für Dein Fahrzeug zu zahlen, kannst Du es nun wieder abmelden. Das geht außerhalb Europas mithilfe Deiner Botschaft. Deutsche Fahrzeughalter müssen dafür lediglich ein formelles Amtshilfeersuchen (nach §13 FZV) von der heimatlichen Zulassungsstelle per E-Mail erbitten. Dieses reicht man zusammen mit dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und den Kennzeichen bei der Botschaft ein, die die Abmeldung durchführen soll, und zahlt eine geringe Gebühr. Alles Übrige erledigt dann die Botschaft: Sie schickt die Kennzeichen an die Zulassungsstelle, die ihrerseits die Fahrzeugversicherung benachrichtigt. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief darfst Du behalten. Der Schein wird nur mit dem Vermerk „außer Betrieb gesetzt“ versehen. Nachtrag: Es gibt eine Autoversicherung welche weltweit Gültigkeit hat: Agentur Jan & Partner – individuelle Angebote!
Sei unbesorgt, wenn Du nun die Reise mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug ohne Kennzeichen fortsetzt. Du kannst die Welt zehnmal umrunden, solange Du Dein Carnet de Passage hast (für die Länder, in denen es vorgelegt werden muss), Deine Fahrzeugpapiere (gleich, ob mit oder ohne Zulassung; auch eine Exportbescheinigung genügt), und die Versicherung (wo sie vorgeschrieben ist). Sicher, Du brauchst Kennzeichen an den Stoßstangen, aber das müssen nicht die Originale sein. Nehme Duplikate von zu Hause mit (ohne TÜV-Plakette) oder lasse im Ausland welche aus Metall oder Kunststoff anfertigen. Die Nummer muss nur mit der in Deinen Papieren übereinstimmen, dann bist Du legal unterwegs. Matilda und Puck waren auf allen Weltreisen – in mehr als 100 Ländern – nicht angemeldet. Kevin im Augenblick aber schon, weil ich mich in Europa befinde.
Für Uneingeweihte: Ein Carnet de Passage ist ein Dokument, das von den Automobilclubs ausgegeben wird und den zeitlich begrenzten Import des Fahrzeugs erlaubt, ohne dass an der Grenze eine Kaution hinterlegt werden muss.
Man muss beim Automobilclub eine Bankbürgschaft hinterlegen; die Höhe richtet sich nach dem Wert des Fahrzeugs. Vorgeschrieben ist es zurzeit in 35 Staaten, von denen sich die meisten in Afrika oder auf dem indischen Subkontinent befinden. Dazu kommen noch Indonesien, Australien und Neuseeland.
Ach, und noch ein Wort bezüglich KFZ-Versicherungen in Afrika und Asien. In der Dritten Welt sind Haftpflichtversicherungen für Fahrzeuge nicht immer vorgeschrieben. Zudem sind sie oft nutzlos. Sollten sie überhaupt zahlen, dann geben sie häufig nur Peanuts. Liest man das Kleingedruckte, beispielsweise auf meiner Versicherungspolice für Tansania, so stellt man mit Erschrecken fest, dass die höchste Entschädigung – etwa bei einem Todesfall – nur 660 Dollar beträgt!
Christopher Manys Horizonte-Serie begann mit seinem Debüt „Hinter dem Horizont links – Acht Jahre mit dem Land Rover um die Welt“, das am 4. Juli 2011 im Verlag Delius Klasing erschien.
Die englische Ausgabe mit dem Titel „Left Beyond the Horizon – A Land Rover Odyssee“ kam am 4. Dezember 2015 auf den Markt. Sehbehinderte können über BLISTA und die Deutsche Zentralbücherei für Blinde in Leipzig ein Exemplar in Braille bestellen.
Denn der Autor möchte, dass jeder die Möglichkeit hat, auf literarischem Weg die Welt zu entdecken. „Hinter dem Horizont rechts“ ist das zweite Buch der Serie und wurde im September 2016 erstmals veröffentlicht, gleichzeitig auf Deutsch und Englisch (englischer Titel: „Right Beyond the Horizon – A Motorcycle Odyssee“). Es ist neben der Druckversion auch als E-Book (Kindle, PDF und ePub) in deutscher und englischer Sprache in jeder Buchhandlung oder bei Amazon.de erhältlich.
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2 Antworten
Moin! Bekomme ich die Karre, nachdem ich sie mit Hilfe der Botschaft abgemeldet habe, irgendwie auf eigener Achse wieder in die EU zurück am Ende der Reise (wenn zum Beispiel unterwegs die HU abgelaufen ist)?
Moin Björn!
Danke für Deine hervorragende Frage. Also: sobald Du die EU-Grenze passierst, etwa auf dem Heimweg aus Asien oder Afrika, brauchst Du natürlich eine KFZ-Versicherung mit Deckung innerhalb der Europäischen Union. Sonst darf man nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Glücklicherweise gibt es für nicht-EU Autos (bzw. Export- oder abgemeldete Fahrzeuge) und Overlander aus dem nicht-EU Ausland mehrere Versicherungsmöglichkeiten. Diese auch „rosa Police“ genannte Grenzversicherung sorgt dafür, dass Dein Kraftfahrzeug innerhalb der EU haftpflichtversichert ist. Für mein Land Rover und Motorrad habe ich immer eine Police mit der Versicherungsfirma „TourInsure“ online abgeschlossen (http://www.tourinsure.de/en/international-motor-insurance-and-frontier-insurance/motorcycle/europe). Es gibt aber auch andere (günstigere) Grenzversicherungsanbieter.
Dein Fahrzeug muss sich, auch mit Grenzversicherung, natürlich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.
An der deutschen Grenze angekommen, fährst Du SOFORT zum nächstgelegenen TÜV, auf direktem Weg – Umwege sind nicht erlaubt. Die erneute Zulassung ist problemlos mit dem Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung möglich. Warst Du 7 Jahre oder länger auf Weltreise, ist evtl. ein Vollgutachten (§21 STVZO) vorgeschrieben. Eine einfache Googlerecherche zum Thema „Wiederzulassung eines stillgelegten/abgemeldeten Kfz“ zeigt auf, was zu beachten ist.
Ganz ehrlich … das ist alles halb so wild. Nach einer langen Weltreise hat man (zwangsläufig) viel Erfahrung mit Bürokratie gesammelt. Deutschland ist, verglichen mit anderen Ländern (z.B. China oder Myanmar), noch relativ harmlos.
Viele Grüße aus (derzeit) Kroatien, Christopher