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Die Frage, ob man während einer längeren Reise Kindergeld beziehen kann, ist immer wieder ein Thema bei der Reiseplanung. Dabei ist ein Wohnsitz in Deutschland keine Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld, wie wir Euch gleich aufzeigen werden.
Selbst bei der Familienkasse sind so manche Sachbearbeiter mit dem Thema überfordert. Auch in verschiedenen Foren werden oft Un- oder Halbwahrheiten verbreitet.
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Prinzipiell seid Ihr verpflichtet, alle Änderungen, die Auswirkung auf die Auszahlung des Kindergeldes haben, der Familienkasse mitzuteilen.
Wichtig: Ihr solltet rechtzeitig tätig werden! Die Familienkasse macht regelmäßig Meldeabgleiche. Stellt sie dann fest, das Ihr am Wohnsitz nicht mehr gemeldet seid, kommt ein spannender Fragebogen auf Euch zu. Rückforderungen können dann die Folge sein.
Es ist wichtig, nach der Abmeldung des deutschen Wohnsitzes dies auch an die Familienkasse zu melden.
Hat man es der Familienkasse mitgeteilt, bekommst Du ein Formular zugesendet, in dem Du einige Fragen beantworten musst, um weiterhin Kindergeld beziehen zu können.
Um als deutscher Staatsbürger Kindergeld im Ausland zu beziehen, ist wichtig zu klären, wo Du Deine Steuern zahlst. Hier gibt es in der deutschen Beamtensprache zwei wichtige Fachbegriffe: unbeschränkt steuerpflichtig und beschränkt steuerpflichtig.
Ein gutes Merkblatt hat hierzu die Agentur für Arbeit.
Du bist beschränkt steuerpflichtig in Deutschland? Dann ist die Beziehung von Kindergeld unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Es gibt aber noch weitere wichtige Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld:
Oft wird davon ausgegangen, dass nur deutsche Staatsbürger Kindergeld beziehen können. Doch das hat nichts miteinander zu tun. Kindergeld ist eine Steuererstattung, die nur diejenigen erhalten, welche auch Steuern in Deutschland zahlen.
Daraus ergibt sich auch: Wer keine Steuern mehr in Deutschland zahlt, hat auch keinen Anspruch auf Kindergeld. Dabei ist egal, wie lange man vorher in Deutschland gearbeitet hat.
kindergeld.org – Kindergeld für im Ausland lebende Deutsche – sehr umfangreiche informative Seite
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4 Antworten
Hallo 🙋
Sag mal wisst ihr wie es aussieht wenn ich reisen möchte und mein Kind das schulpflichtigvistvmitnehmen möchte ?
Homeschooling durch reisen.
Geht das und steht mir Kindergeld zu?
Hi Laura
Homeschooling wird schwer. Da muss unseres Wissens die Schule zustimmen. Das Kindergeld bleibt davon unberührt.
Mike
Hallo, gibt es hierzu ein Urteil? Meine Kindergeldstelle sagt nun, dass der gewöhnliche Aufenthalt nicht in der EU sein kann, sondern in EINEM Land der EU sein muss (also länger als 6 Monate) in EINEM Land der EU. Wäre dankbar für eine Antwort oder ein Urteil. Liebe Grüße
Hallo Priscilla
Es bedarf keines Urteils. Wenn Du oder Dein Partner, Partnerin, Ehemann, wie auch immer, in Deutschland arbeitet, besteht ein Anspruch auf Elternzeit.Dies muss der Arbeitgeber nach der Geburt gewähren. Wo Ihr dann die Elternzeit verbringt bleibt Euch überlassen.
Was das Kindergeld an sich angeht, so schau mal hier:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/familiensituation
Mike